Immobilien-Ratgeber

Unsanierten Häusern und Wohnungen
droht „massiver“ Wertverlust

Steigende Preise bei Handwerksbetrieben und in der Baubranche sowie zeitweise Lieferengpässe für Baumaterialien haben vielerorts zu einem Sanierungsstopp geführt. Dieser kann sich für Immobilienbesitzer jedoch schnell rächen, wie aktuelle Auswertungen der Preise auf dem Immobilienmarkt zeigen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum unsanierten Häusern und Wohnungen ein massiver Wertverlust droht und wie Sie sich vor diesem schützen können.

Aktuelle Entwicklung auf dem Immobilienmarkt für unsanierte Häuser

Auswertungen eines großen Immobilienportals zeigen, dass unsanierte Wohnungen und Häuser bereits jetzt einen Wertverlust von 8 bis zu 15 Prozent aufweisen. Dazu gehören in erster Linie Gebäude, deren Energieeffizienzklasse D bis F ist. Noch stärker sind Immobilien betroffen, die der Energieeffizienzklasse G oder H angehören. Hier erwarten Experten einen Wertverlust von bis zu 30 Prozent.

Unsanierte Immobilien sind für Käufer weniger attraktiv, da bei einem Kauf hohe Sanierungskosten auf sie zukommen. Daher lohnt es sich für Eigentümer, notwendige und sinnvolle Sanierungen am Gebäude nicht aufzuschieben. Sie erhöhen einerseits den Wohnkomfort und tragen andererseits maßgeblich zum Werterhalt bei. Je nach Art und Umfang der Sanierung kann sogar eine Wertsteigerung erzielt werden. Außerdem lassen sich Wohnungen in energieeffizient sanierten Häusern besser, schneller und teurer vermieten. Da viele Sanierungsvorhaben zeitaufwändig sind, lassen sie sich vor einem kurzfristig notwendigen Verkauf meistens nicht mehr realisieren. Auch aus diesem Grund sollten Sanierungsarbeiten möglichst zeitnah in Auftrag gegeben werden.

Pflicht zur energetischen Sanierung: Wer ist betroffen?

Wann und in welchem Umfang energetische Sanierungen verpflichtend für Immobilienbesitzer sind, regelt das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Es gilt für sämtliche Gebäude, welche beheizt oder klimatisiert werden und wurde im August 2023 novelliert. Neben den Vorgaben für Neubauten befinden sich im Gebäudeenergiegesetz auch Vorgaben zu Sanierungen an Bestandsobjekten. Bei einem Verstoß drohen Immobilieneigentümern Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

Die Pflicht zur energetischen Sanierung betrifft folgende Bereiche:

  • Dämmung von Dächern
  • Dämmung von Außenwänden
  • Heizanlagen
  • den Primärenergiefaktor

Gesetzliche Pflicht zur Dachdämmung

Für alle Häuser, welche nach dem ersten Februar 2002 gekauft wurden, besteht die Pflicht zur Dämmung des Dachs oder Dachgeschosses, sofern noch keine ausreichende Dämmung vorhanden ist. Für Dächer muss ein Mindestwert von 0,24 W/(m2*K) eingehalten werden. Erfüllt eine vorhandene Dämmung diesen Wert nicht, ist eine Sanierung erforderlich. Von dieser Pflicht sind lediglich Hausbesitzer befreit, die ihre Immobilie seit Februar 2002 selbst bewohnen.

Vorgaben zur Dämmung von Außenwänden

Ein gute Dämmung wirkt sich maßgeblich auf den Energieverbrauch beim Heizen aus, weshalb Immobilienbesitzer aus eigenem Interesse auf eine moderne Dämmung Ihres Objekts Wert legen sollten. Im GEG gibt es zudem Vorgaben, welche im Rahmen einer Sanierung einzuhalten sind. Eine Pflicht zur Dämmung der Wände gibt es im GEG zwar nicht, sollte jedoch eine Dämmung vorgenommen werden, müssen hierzu verschiedene Vorgaben berücksichtigt werden.

Energetisches Sanieren von Heizanlagen

Für alle vor Ablauf des Jahres 1990 eingebauten Heizungsanlagen, die mit gasförmigem oder flüssigem Brennstoff betrieben werden, gilt eine Austauschpflicht. Ab dem 1. Januar 1991 eingebaute Anlagen dürfen maximal 30 Jahre lang betrieben werden und müssen anschließend erneuert werden. Käufer von Immobilien mit alter Heizungsanlage müssen diese innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Kauf erneuern. Diese gesetzlichen Regelungen gelten mit wenigen Ausnahmen für Hauseigentümer.

Nicht betroffen sind:

  • vom Eigentümer seit dem Jahr 2002 selbst bewohnte Objekte mit maximal zwei Wohneinheiten
  • Anlagen mit Niedrigtemperatur-Heizkessel
  • Anlagen mit einem Brennwert unter 4 oder über 400 kW

Tipps für Immobilienbesitzer: Wertverlust vermeiden

Für viele Eigentümer sind die neuen Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz mit zahlreichen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Wenn Sie sich nicht selbst in Gesetzestexte einlesen möchten, können Sie sich für die Betreuung Ihres Objekts durch eine Hausverwaltung in München entscheiden. Das hat nicht nur hinsichtlich der möglichen Pflicht einer energetischen Sanierung Vorteile. Gleichzeitig übergeben Sie Verwaltungsaufgaben und die Kommunikation mit Mietern an die Hausverwaltung. Darüber sparen Sie viel Zeit und Energie. Auch wenn Sie nicht alleiniger Besitzer eines Gebäudes sind, sondern lediglich eine Eigentumswohnung im Objekt besitzen, kann eine WEG Verwaltung München Ihnen bei Fragen rund um notwendige Sanierungen beratend zur Seite stehen.

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie einen Wertverlust bei Ihren Immobilien verhindern können? Dann kontaktieren Sie unsere Hausverwaltung in Germering und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten des Werterhalts von Immobilienbestand durch Sanierung sowie weitere mögliche Leistungen einer Hausverwaltung beraten!