Ihre Hausverwaltung im Münchner Westen

FAQ

Wichtige Fragen rund um die WEG

Wir haben hier einige Informationen für Sie zusammengestellt.

Was ist ein Notfall?

  • Rohrbruch – wasserführender Leitungen/Rohre
  • Heizungsausfall – Ausfall Warmwasser im Winter / während der Heizperiode
  • Einbruch
  • Feuer / Rauchentwicklung
  • ausgelöster Rauchwarnmelder beim Nachbarn – Brandgeruch
  • Verstopfung Abflussleitung
  • Person im Aufzug
  • Stromausfall im kompletten Haus

Meldung des entsprechenden Schadens vorrangig an die Hausverwaltung über das Schadensformular im Portal.

Außerhalb unserer Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte bei technischen Störungen an den für Ihre Wohnanlage zuständigen Hausmeister, die Telefonnummer entnehmen Sie bitte dem Aushang im Treppenhaus oder im Eigentümerportal.

Meldung / Information außerhalb der Bürozeiten an die Hausverwaltung HVI-Service GmbH

  • Sprechen Sie uns unbedingt eine Nachricht auf die Mailbox mit Angaben Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer für Rückfragen, um welchen Notfall es sich handelt und die Adresse Ihrer Wohnanlage. Die Mailbox wird von uns regelmäßig abgehört.
  • Bitte leiten Sie bis zum Eintreffen der Fachfirma oder Hausmeisters, schadensmindernde Maßnahmen ein. z.B. bei Wasserrohrbruch sperren Sie, wenn vorhanden, die entsprechenden Absperrventile in der Wohnung ab, sollte dies nicht möglich sein. Schließen Sie die Haupthähne im Keller ab und informieren Sie, wenn möglich die Nachbarn.

Bitte beachten Sie das Notdienste sehr kostspielig sind und nur Arbeiten auszuführen sind, die der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen. Reparaturen und Instandsetzungen werden grundsätzlich durch die Hausverwaltung eingeleitet/beauftragt.

Bei folgenden Notfällen ist umgehend die Feuerwehr/Notarzt 112 bzw. Polizei 110 zu alarmieren!

    • Feuer – Brandgeruch – Rauchentwicklung
    • ausgelöster Rauchwarnmelder beim Nachbarn
    • Gasgeruch
    • Einbruch

Was ist ein Notfall?

  • Rohrbruch – wasserführender Leitungen/Rohre
  • Heizungsausfall – Ausfall Warmwasser im Winter / während der Heizperiode
  • Einbruch
  • Feuer / Rauchentwicklung
  • ausgelöster Rauchwarnmelder beim Nachbarn – Brandgeruch
  • Verstopfung Abflussleitung
  • Person im Aufzug
  • Stromausfall im kompletten Haus

Meldung des entsprechenden Schadens vorrangig an die Hausverwaltung über das Schadensformular im Portal.

Außerhalb unserer Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte bei technischen Störungen an den für Ihre Wohnanlage zuständigen Hausmeister, die Telefonnummer entnehmen Sie bitte dem Aushang im Treppenhaus oder im Eigentümerportal.

Meldung / Information außerhalb der Bürozeiten an die Hausverwaltung HVI-Service GmbH

  • Sprechen Sie uns unbedingt eine Nachricht auf die Mailbox mit Angaben Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer für Rückfragen, um welchen Notfall es sich handelt und die Adresse Ihrer Wohnanlage. Die Mailbox wird von uns regelmäßig abgehört.
  • Bitte leiten Sie bis zum Eintreffen der Fachfirma oder Hausmeisters, schadensmindernde Maßnahmen ein. z.B. bei Wasserrohrbruch sperren Sie, wenn vorhanden, die entsprechenden Absperrventile in der Wohnung ab, sollte dies nicht möglich sein. Schließen Sie die Haupthähne im Keller ab und informieren Sie, wenn möglich die Nachbarn.

Bitte beachten Sie das Notdienste sehr kostspielig sind und nur Arbeiten auszuführen sind, die der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen. Reparaturen und Instandsetzungen werden grundsätzlich durch die Hausverwaltung eingeleitet/beauftragt.

Bei folgenden Notfällen ist umgehend die Feuerwehr/Notarzt 112 bzw. Polizei 110 zu alarmieren!

    • Feuer – Brandgeruch – Rauchentwicklung
    • ausgelöster Rauchwarnmelder beim Nachbarn
    • Gasgeruch
    • Einbruch

Bis wann können Beschlüsse auf die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung gesetzt werden?

Grundsätzlich gibt es keine fixe nach dem Kalenderjahr bestimmte Frist, innerhalb welcher Beschlussvorschläge für die ordentliche Eigentümerversammlung eingereicht werden müssen. Die Frist bemisst sich indirekt nach der offiziellen Einladung des Verwalters. Mit der Einladung des Verwalters wird den Eigentümern nämlich auch die Tagesordnung zugestellt, über die es zu beschließen gilt. Und diese Tagesordnung kann für die einzelnen Eigentümer finanziell signifikante Tagesordnungspunkte enthalten, vor allem bei Beschlüssen bezüglich baulicher Maßnahmen am Haus.

Um genug Zeit zu haben sich auf die Eigentümerversammlung vorzubereiten und bei eventueller Verhinderung einen Vertreter zu bestimmen hat der Gesetzgeber in § 24 Abs. 4 Satz 2 Wohnungseigentümergesetz eine Ladungsfrist von drei Wochen festgeschrieben:

Die Frist der Einberufung soll, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens drei Wochen betragen.

§ 24 Abs. 4 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz

Praktisch bedeutet dies, dass man sich als Eigentümer am Datum der Eigentümerversammlung orientieren muss. Wenn Sie heute Ihren Beschlussvorschlag einreichen, kann die Verwaltung dann innerhalb der Ladungsfrist eine aktualisierte Version der Tagesordnung an alle Eigentümer versenden? Hierbei gilt zu beachten, dass die Ladungsfrist mit Zustellung beginnt.

Bei der Eigentümerversammlung verhindert, was tun?

Sollten Sie einmal verhindert sein und nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, regelt die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft eine Bevollmächtigung Dritter. In der Einladung zur Versammlung liegt bereits ein Vordruck bei, welche unterzeichnet vor der Versammlung an die Hausverwaltung überreicht werden muss.

Hybride Eigentümerversammlung – Was ist das?

Unter einer hybriden Eigentümerversammlung versteht man die Teilnahme an einer Versammlung, in persönlicher oder aber in digitaler Form. Zusammenkünfte (welcher Art auch immer), müssen nicht mehr zwangsläufig nur persönlich stattfinden, sondern können zusätzlich digital stattfinden.

Generell werden bei einer Eigentümerversammlung alle Dinge entschieden, welche die gesamte Hausgemeinschaft betreffen und zu regeln sind. Alle anstehenden Maßnahmen werden in Form einer Tagesordnung abgearbeitet bzw. beschlossen und jeder Miteigentümer wird darüber informiert, welche Kosten gegebenenfalls auf ihn zukommen.

Abschließend folgt eine Abstimmung, in der jeder Miteigentümer seine Zustimmung beziehungsweise Ablehnung bekunden kann. Bei einem positiven Votum kann die entsprechende Maßnahme umgesetzt werden, bei negativem Votum eben nicht.

Die persönliche Anwesenheit ist nicht länger notwendig. Bei einer hybriden Eigentümerversammlung besteht die Möglichkeit, seine Anwesenheit sowie die Ausübung einer möglichen Entscheidung, via Internet durchführen zu können.

Wichtig ist es zu verstehen, dass eine solche Eigentümerversammlung eine zusätzliche Option darstellt, um von einem anderen Ort aus, an einer solchen Versammlung teilnehmen zu können. Es soll die herkömmlichen Eigentümerversammlungen nicht ersetzen, sondern nur, wie zuvor schon erwähnt, ergänzen.

Wichtig: Eine hybride Eigentümerversammlung ist nur möglich, wenn vorher ein entsprechender Beschluss, für eine hybride Eigentümerversammlung, gefasst worden ist.

Was ist ein zertifizierter Verwalter?

Gemäß § 26a WEG-Gesetz darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Es handelt sich bei der Zertifizierung also um eine Art Gütesiegel für Hausverwaltungen, womit die fachlichen Fähigkeiten des WEG-Verwalters sichergestellt werden sollen (auch „Sachkundenachweis“ genannt).

Es gibt keine Pflicht zur Bestellung eines zertifizierten WEG-Verwalters. Die rechtliche Grundlage bildet hierfür § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. Vielmehr besteht die Möglichkeit für Eigentümer der WEG, den Beschluss anzufechten.

Was ist Hausgeld?

Hausgeld ist eine Vorauszahlung und muss jedem Wohnungseigentümer geleistet werden. Die Höhe der Vorauszahlung wird über einem Wirtschaftsplan festgelegt, welcher durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer genehmigt / beschlossen wird.

Mit den Vorauszahlungen werden die laufenden Betriebskosten wie z.B. Heizung, Versicherungen, Hausmeister, Instandsetzungskosten, Verwaltergebühren der Hausverwaltung und Kontoführungsgebühren beglichen. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Abrechnung durch den zuständigen Verwalter. Überschüsse werden nach Beschluss zurückerstattet, fehlende Beträge müssen entsprechend nachgezahlt werden.

Was ist die Erhaltungsrücklage?

Die Erhaltungsrücklage – ist ein finanzielles Polster, um größere Reparaturen / Instandsetzung bezahlen zu können. Die Entnahme aus der Erhaltungsrücklage wird beschlossen und ist separat vom laufenden Gemeinschaftskonto zu führen. Von der Erhaltungsrücklage werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten – Modernisierungen im gemeinschaftlichen Eigentum beglichen. Hierzu zählt z.B. die Heizungsanlage, die Fassade oder das Treppenhaus.

Je nach beschlossenem Verteilerschlüssel (in der Regel nach Miteigentumsanteilen) zahlt jeder Eigentümer regelmäßig seinen Anteil in das „große Sparschwein“ der Gemeinschaft. Bei einem Wohnungsverkauf / Eigentumsübertragung geht die Einzelrücklage (Anteil der Wohnung) auf den neuen Eigentümer über. Diese kann nicht ausbezahlt werden.

Was ist ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan setzen Sie im Rahmen einer speziellen Energieberatung die Sanierung Ihres Hauses passend für Ihre Bedürfnisse um, stufenweise oder auch komplett. Der Sanierungsfahrplan zeigt anschaulich, wo Sie mit Ihrer Modernisierung stehen: zeitlich, finanziell und energetisch. Für die Energieberatung und einzelne Sanierungsmaßnahmen können Sie Fördermittel erhalten. Wir können die Gemeinschaft bei der Umsetzung mit unseren Partnern unterstützen.

Abrechnung mit den Mietern – wie ist das möglich?

Auf der Betriebskostenabrechnung finden Sie auch eine Position, welche die gesetzlich umlagefähigen Betriebskosten beinhaltet. Auf unserer Abrechnung sind all diese Positionen mit der „Summe: umlagefähig (Mieter)“ zusammengefasst. Diese Kosten können auf den Mieter umgelegt werden. Weiter muss beachtet werden, dass eventuell anfallende Gebühren wie z.B. Müll und Wasser bei Direktbezug durch den Eigentümer mit dem Mieter zusätzlich verrechnet werden können. Auch die Grundsteuer kann zeitanteilig vom Mieter verlangt werden. Beachten Sie, dass hierfür der abgeschlossene Mietvertrag ausschlaggebend ist. Gerne können Sie uns beauftragen, dass wir für Ihre Mieter die Betriebskostenabrechnung erstellen, sprechen Sie uns hierzu bitte an.

Was muss bei einem Mieterwechsel berücksichtigt werden?

Steht ein Mieterwechsel an, benötigen wir sämtliche Daten zu diesem Vorgang. Hier die wichtigsten im Überblick:

  • Namen und Vornamen des neuen Mieters
  • Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail, etc.) Bitte klären Sie mit Ihrem Mieter, ob Sie die Daten an uns weiterleiten dürfen
  • Personenzahl
  • Mietbeginn
  • Zählerstände von Heizung, Warm- und Kaltwasser

Wir kümmern uns um die Bestellung der Klingel, u. Briefkastenschilder. Diese Information können Sie uns über das Portal mitteilen.

Ich möchte meine Wohnung verkaufen / vermieten? – wir können Ihnen helfen

Überlassen Sie uns Ihre Immobilienangelegenheiten
Sie haben vor, Ihre Wohnung zu verkaufen oder zu vermieten, wissen jedoch nicht, wo Sie anfangen sollen? Wir sind hier, um Sie zu unterstützen. Mit unserer Erfahrung und einem engagierten Team helfen wir Ihnen bei der Akquise und Auswahl der perfekten Käufer oder Mieter.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

Professionelle Akquise:
Wir setzen auf innovative Marketingstrategien, um Ihre Wohnung bestmöglich zu präsentieren und die richtige Zielgruppe anzusprechen.

Sorgfältige Auswahl:
Wir nehmen uns die Zeit, um potenzielle Käufer oder Mieter genau zu prüfen. Dies umfasst Bonitätsprüfungen, Referenzen und persönliche Gespräche.

Individuelle Beratung:
Jede Immobilie ist einzigartig. Wir bieten maßgeschneiderte Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre speziellen Anforderungen erfüllt werden.

Transparente Kommunikation:
Bei uns bleiben Sie stets auf dem Laufenden. Wir legen Wert auf klare und offene Kommunikation während des gesamten Prozesses.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam den optimalen Käufer oder Mieter für Ihre Wohnung finden. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung!

Verkauf meiner Wohnung – wann bekomme ich die Hausgeldabrechnung?

Der Eigentümerwechsel erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben wird. Mit dem Ausscheiden aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verliert der bisherige Eigentümer seine Rechte zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung bzw. Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung. Neue Zahlungsverpflichtungen zu seinen Lasten kann die Gemeinschaft nicht mehr begründen. Bis zur Umschreibung im Grundbuch hat der veräußernde Wohnungseigentümer die laufenden Vorauszahlungen zu leisten.

Abweichende Vereinbarungen (Übergang von Nutzen und Lasten) zwischen Veräußerer und Erwerber etwa im notariellen Kaufvertrag haben hierauf keinen Einfluss und sind demnach unerheblich.

HVI-Service GmbH:

Transparenz und Werterhalt –
Ihre Hausverwaltung in Germering
und Umgebung

Als Hausverwaltung in Germering und Umgebung passen wir zu Ihnen, wenn Sie sich eine Verwaltung wünschen, die die Wirtschaftlichkeit und den Werterhalt der gesamten Immobilie und jeder einzelnen Wohneinheit vor Augen hat und aktiv vorantreibt. Wir halten Sie jederzeit darüber auf dem Laufenden, welche Aufgaben und Ausgaben anstehen oder welche Investitionen sich aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für die Eigentümergemeinschaft lohnen könnten.

Sie benötigen eine WEG Verwaltung in München, Germering, Fürstenfeldbruck und Umgebung? Sie wollen/müssen die Hausverwaltung wechseln oder als bisheriger Verwalter die Geschäfte an einen vertrauenswürdigen Nachfolger übergeben? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen ersten Kennenlerntermin, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.

Rufen Sie uns an: 089 – 548 026 90