Immobilien-Ratgeber

Einbau einer E-Ladestation/Wallbox:
Ihr Anspruch

Umweltbewusste Besitzer eines Eigenheims, die gleichzeitig auf nachhaltige Elektromobilität setzen, wurden seit dem Herbst 2023 auf Antrag staatlich gefördert. Im Rahmen der E-Ladestation und Wallbox-Förderung hat die KfW-Bank am 26. September 2023 ein 300 Millionen Euro Förderprogramm aufgelegt, das aufgrund hoher Nachfrage bereits am nächsten Tag wieder geschlossen werden musste. Damit ist der Fördertopf für dieses Jahr aufgebraucht. Doch wie geht es im nächsten Jahr weiter und besteht die Möglichkeit, erneut Fördergelder bei der KfW-Bank zu beantragen?

Unsere Hausverwaltung in Germering erläutert für Sie die Fakten, die zur aktuellen Situation geführt haben. Wir geben Ihnen einen Ausblick auf Ihren Anspruch und weitere Möglichkeiten für die staatliche Förderung von E-Ladestationen und Wallboxen im Jahr 2024.

Was wurde durch die KfW-Bank im Jahre 2023 gefördert?

Wie die WEG Verwaltung München recherchiert hat, wurden staatliche Fördermittel für E-Ladestationen und Wallboxen in Kombination mit Solaranlagen und -speicher für private Hausbesitzer bereitgestellt. Alle drei Komponenten müssen fabrikneu angeschafft werden und zum Zeitpunkt des Förderantrages darf keines der Investitionsgüter bereits bestellt sein. Von der Förderung profitiert, wer ein rein elektrisch angetriebenes Auto besitzt oder neu bestellt. Bei Leasingfahrzeugen muss eine Mindestrestlaufzeit von 12 Monaten des Leasingvertrages vorhanden sein.

Gleichzeitig ist die Anschaffung einer neuen Solaranlage mit Speicher für das Eigenheim eine weitere Voraussetzung, um in den Genuss der Fördermittel zu kommen. Besteht bereits eine Fotovoltaikanlage in Ihrem Zuhause, kann die Erweiterung um mindestens fünf Kilowattpeak als Erfüllung der Antragsvoraussetzung gelten.

Wo konnte die staatliche Förderung beantragt werden?

Unsere Hausverwaltung in Germering hat sich auf den entsprechenden Internetseiten bei der KfW-Bank informiert. Unter der Rubrik „Solarstrom für Elektroautos“ war es möglich, die staatliche Förderung für private Haushalte bei der Bank online zu beantragen.

Von der Förderung ausgeschlossen waren:

  • Firmen und Dienstwagen
  • Neubauten vor Einzug
  • Ausschließlich vermietete Wohnhäuser
  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • Öffentlich zugängige Ladestationen
  • Mehrfachförderung des Eigenheimes

Entscheidend war, dass der Förderantrag bei der Bank gestellt werden musste, bevor Verträge für die geplanten Vorhaben abgeschlossen wurden.

Welche Komponenten wurden mit welchen maximalen Beträgen gefördert?

Die Hausverwaltung in München hat die wesentlichen Bedingungen zusammengestellt. Gefördert werden:

  • Ladestationen oder Wallboxen für Elektroautos
  • Fotovoltaikanlagen
  • Solarstromspeicher

für Eigenheime, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.

Ladestationen oder Wallboxen für Elektroautos:
Die Leistung der Ladestation oder Wallbox beträgt mindestens 11 Kilowatt und wird mit einem Betrag bis maximal 600 Euro bezuschusst. Eignet sich die Station für bidirektionales Laden (Rückspeisung von Strom aus dem Elektrofahrzeug in das Eigenheim), werden bis zu 1.200 Euro maximal gefördert.

Fotovoltaikanlagen:
Die Solarstromanlage muss mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung erzeugen. Pro kWp Leistung beträgt die Förderung 600 Euro. Die maximale Förderung der Fotovoltaikanlage liegt bei 6.000 Euro.

Solarstromspeicher:
Förderfähig ist ein Solarstromspeicher mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Kapazität. Pro kWh erreichter Kapazität beträgt der Zuschuss der KfW 250 Euro; die maximale Förderung dieser Komponente ist auf 3.000 Euro begrenzt.

Zusätzlich zu den Aufwendungen für den Kauf der technischen Geräte können weitere Leistungen bezuschusst werden. Das betrifft die Kosten für die Installation und den Anschluss der Komponenten am privaten Wohngebäude. Auch die Rechnungen für das Energiemanagement, das zur Steuerung der einzelnen Geräte erforderlich ist, werden von der Förderbank berücksichtigt. Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist der Nachweis, dass die Einbaumaßnahmen von einem Fachunternehmen erledigt worden sind. Ab März 2024 muss der Nachweis für die Durchführung der förderungsfähigen Investitionen eingereicht werden.

Wie war der Ablauf der bisherigen staatlichen Förderung?

Aus dem Verkehrsministerium wurden für die Maßnahmen 300 Millionen Euro an Fördergeldern bereitgestellt. Auf Antrag konnten Immobilienbesitzer, die alle Voraussetzungen erfüllen, die staatlichen Fördergelder bei der KfW-Bank beantragen. Ab dem 23. September 2023 wurden die Anträge von der Förderbank angenommen.

Insgesamt 33.000 Bewilligungen wurden an diesem ersten Tag von der Förderbank ausgesprochen. Damit war der Andrang der Interessenten so groß, dass bereits einen Tag nach Öffnung des Fördertopfes das gesamte Volumen von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 aufgebraucht war. Die staatliche Förderung musste sofort wieder eingestellt werden. Neue Anträge sind erst wieder ab dem Jahr 2024 möglich.

Sind weitere KfW-Förderprogramme für 2024 geplant?

Der WEG Verwaltung München liegen Informationen vor, dass eine E-Ladestation und Wallboxförderung der KfW-Bank auch für das Jahr 2024 vorgesehen ist. Das Verkehrsministerium möchte auch im neuen Jahr das Laden von Elektroautos mit eigenem Solarstrom an der heimischen Ladesäule oder Wallbox unterstützen. Nach bekannten Informationen sind dafür weitere 200 Millionen Euro Fördermittel eingeplant. Die Bedingungen und Konditionen sollten der Förderung aus dem Jahr 2023 entsprechen. Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage der Bundesregierung ist eine endgültige Entscheidung aber noch nicht getroffen worden.

Sie haben Fragen zur staatlichen Förderung von E-Ladestationen und Wallboxen oder benötigen zusätzliche Informationen?
Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu unserem HVI-Service auf. Die Experten der Hausverwaltung Germering nehmen sich Zeit und beantworten Ihnen unverbindlich alle Fragen zu diesem Thema. Gerne sind wir Ihnen bei der Neuauflage staatlicher Fördermaßnahmen bei der Beantragung der Mittel behilflich.