Immobilien-Ratgeber
Wallbox in der Tiefgarage:
Bis zu 2.000 Euro Förderung
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es seit April 2026 wieder Geld für Ladeinfrastruktur – und diesmal ist das Programm ausdrücklich auf Mehrparteienhäuser zugeschnitten. Wer bis zum 10. November 2026 keinen Antrag gestellt hat, geht leer aus. Was gefördert wird, wer antragsberechtigt ist und worauf Sie achten müssen.
Die private KfW-Förderung gibt es nicht mehr
Zur Einordnung, weil danach immer wieder gefragt wird: Der bekannte KfW-Zuschuss für private Wallboxen ist seit 2024 vollständig ausgelaufen. Für die einzelne Wallbox im Einfamilienhaus gibt es bundesweit kein Geld mehr, lediglich einzelne Bundesländer fördern noch auf Landesebene.
Das neue Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser
Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund private Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Träger ist das Bundesverkehrsministerium, beantragt wird über ein Online-Portal. Das Gesamtbudget liegt bei bis zu 500 Millionen Euro.
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Mitglieder einer WEG, private Vermieter sowie kleine Unternehmen.
Wie viel es gibt
Gefördert wird pro Stellplatz, gestaffelt nach Ausbaustufe:
- bis zu 1.300 Euro für einen vorverkabelten Stellplatz ohne Ladepunkt
- bis zu 1.500 Euro für Vorverkabelung samt Wallbox (maximal 22 kW)
- bis zu 2.000 Euro für einen bidirektionalen Ladepunkt
Bidirektional heißt: Das Fahrzeug kann Strom nicht nur aufnehmen, sondern auch wieder ins Haus oder ins Netz abgeben.
Die Bedingungen im Überblick
- Das Gebäude muss mindestens drei Wohneinheiten haben.
- Mindestens 20 Prozent der Stellplätze müssen vorverkabelt werden, mindestens aber sechs Stellplätze.
- Nur Bestandsgebäude, deren Baugenehmigung vor dem 24. März 2021 erteilt wurde.
- Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Quellen stammen.
Der häufigste und teuerste Fehler
Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn der Förderbescheid vorliegt. Wer vorher den Elektriker beauftragt, verliert den Anspruch vollständig – auch wenn alle übrigen Bedingungen erfüllt sind.
Planen Sie deshalb rückwärts: Angebote einholen, Beschluss der Eigentümerversammlung herbeiführen, Antrag stellen, Bescheid abwarten, dann bauen. Für einen Beschluss braucht es in der Regel eine Versammlung – dieser Schritt kostet die meiste Zeit.
Was wir für Sie tun können
Wir betreuen zahlreiche Liegenschaften mit Tiefgarage, für die dieses Programm in Frage kommt. Wenn Sie Eigentümer einer von uns verwalteten WEG sind, sprechen Sie uns an: Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Objekts, holen Angebote ein und bereiten den Beschluss für die Eigentümerversammlung vor.
Angesichts der Frist am 10. November 2026 sollte das in den nächsten Wochen geschehen.