Immobilien-Ratgeber

Das neue Gebäudeenergiegesetz:
Das gilt ab 1. Januar 2024

Klimakrise, Energieknappheit und der Ausstieg aus fossilen Energien – Eigentümer sind in dieser Zeit verunsichert. Was kommt auf Immobilienbesitzer und Wohnungseigentümer zu? Für welche Gebäude gilt das neue Gebäudeenergiegesetz? Empfiehlt sich jetzt noch eine Heizungsreparatur oder ist der sofortige Umstieg sicherer und kostengünstiger? Hier erfahren Sie mehr.

Ausstieg aus fossilen Heizquellen

Kurz gefasst lautet der Kernpunkt des neuen Gebäudeenergiegesetzes: Bis spätestens 2045 darf nicht mehr mit fossilen Energieträgern geheizt werden. Und der Ausstieg aus Gas und Öl beginnt bereits jetzt. Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümer müssen ab 2024 die neuen Vorgaben des Gesetzes beachten.

Auf den Punkt gebracht:

  • Öl- und Gasheizungen dürfen zunächst weiterbetrieben werden.
  • Auch Reparaturen an bestehenden Öl- und Gasheizungen sind weiterhin möglich.
  • Für den Einbau neuer Heizungen und Komplettreparaturen gelten besondere Vorschriften und Übergangslösungen.

Die wichtigsten Punkte

Das Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzt die bisher geltenden Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Im Einzelnen sind die Regelungen sehr detailliert.

Für welche Gebäude gilt das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz gilt für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude in Deutschland. Das sind sowohl Wohngebäude als auch gewerblich genutzte Gebäude wie Bürohäuser, Gewerbeimmobilien, Industriegebäude und öffentliche Gebäude. Für alle nach dem 1. November 2020 errichteten oder sanierten Gebäude gilt das Gesetz ab dem 1. Januar 2024, für ältere Immobilien schrittweise bis zum Jahr 2030.

Was passiert mit bestehenden Gas- oder Ölheizungen?

Entwarnung für die meisten Hauseigentümer und Wohnungseigentümer: Bestehende Heizungen können noch bis zum 31. Dezember 2044 weiter betrieben werden. Erst danach muss ein kompletter Wechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen. Ein früherer Austausch kann sich lohnen: Bis 2028 gibt es beispielsweise einen Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent – zusätzlich der Grundförderung von der Bundesförderung für effiziente Gebäudemaßnahmen. Je später Sie erneuern, desto geringer fällt die Förderung aus.

Achtung: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt aktuell, dass derzeit keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Als Experten für Hausverwaltung und Mietverwaltung in München verfolgt die Hausverwaltung Germering die neuesten Entwicklungen. Wir bleiben immer auf dem neuesten Stand.

Ist jetzt noch ein Komplett-Austausch möglich?

Eine dringende Frage, die viele Hauseigentümer stellen: Ist es zurzeit noch möglich, eine nicht mehr reparierbare Heizungsanlage komplett auszutauschen? Grundsätzlich ja. Denn es gibt pragmatische Übergangslösungen und in besonderen Konstellationen auch Härtefallregelungen, die die Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien entfallen lassen. Informieren Sie sich hierfür bei der Hausverwaltung Germering, ob auch Sie unter diese Regelungen fallen. Wir helfen Ihnen weiter.

Was gilt beim Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen?

Der Neueinbau von Gas- oder Ölheizungen ist nach wie vor in einer Übergangszeit bis 2026 bzw. 2028 möglich. Hierfür hat der Gesetzgeber allerdings eine Beratungspflicht durch Energieberater oder Installateure vorgesehen, die vor allem auf die steigenden CO₂-Preise und mögliche Alternativen hinweisen müssen.

Wer sich trotzdem für einen Neueinbau entscheidet, muss ab 2029 stufenweise den Anteil von erneuerbaren Energien erhöhen (zum Beispiel durch Biomethan). Es sei denn, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Anschluss an ein Wärmenetz oder ein klimaneutrales Gasnetz sichergestellt ist.

Was tun?

Langfristig sind alle Haus- und Wohnungseigentümer von dem Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme betroffen. In vielen Fällen lohnt es sich jetzt schon, vorausschauend zu investieren. In der Praxis gibt es aber auch viele Übergangslösungen, durch die sich übereilte Entscheidungen vermeiden lassen. Entscheidend ist dabei, auf Experten zu setzen, die für jeden Einzelfall günstige und pragmatische Lösungen entwickeln. Ganz gleich, ob es um technische, wirtschaftliche oder gesetzliche Belange geht. Das neue Gebäudeenergiegesetz betrifft jedenfalls alle Bereiche.

Setzen Sie deshalb auf eine intelligente und erfahrene WEG Verwaltung in München, die sich für Ihre Interessen einsetzt. Wir kennen nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen, sondern wissen auch, wie sich diese Verpflichtungen praktisch und wirtschaftlich realisieren lassen. Denn dazu gehören auch Kenntnisse über die Lage auf dem Markt vor Ort – zum Beispiel für handwerkliche Dienstleistungen.

Möchten Sie mehr über das neue Gebäudeenergiegesetz wissen? Gern steht Ihnen unsere Hausverwaltung in Germering zur Verfügung. Wir geben konkrete Antworten und realistische Handlungsempfehlungen. Wenden Sie sich an die Profis für Hausverwaltung in München.